Scheidung online
Ablauf der Scheidung online Online-Formular Vollmacht
1. Auftrag an mich
Sie füllen mein Formular Scheidungsantrag online aus und senden es dann über das Internet an mich. Innerhalb von 48 Stunden, sofern kein Wochenende dazwischen liegt, werde ich mir Ihre Informationen anschauen und Ihnen bestätigen, dass ich das Mandat übernehme.
Außerdem müssen Sie mir die erforderlichen Unterlagen per Post schicken. Dies sind die Heiratsurkunde, ggf. die Geburtsurkunden der Kinder, eventuelle Scheidungsfolgenvereinbarungen und das Vollmachtsformular.
Ich werde Ihnen sodann einen Entwurf des Scheidungsantrags per E-Mail übersenden, den ich dann, wenn Sie zustimmen, beim zuständigen Gericht einreichen werde. Wenn ich für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt habe, sind zunächst von Ihnen keine Kosten zu tragen. Ansonsten verlangen sowohl das Gericht als auch ich einen Kostenvorschuss, der sich nach dem Gegenstandswert richtet.
2. Verfahren
Das Gericht leitet das Scheidungsverfahren ein und stellt die beglaubigte Abschrift des Scheidungsantrages Ihrem Ehe-gatten zu. Außerdem leitet das Gericht das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ein. Das Gericht wird mir die entsprechenden Formulare übersenden, die ich dann an Sie weiterleite. Diese Formulare müssen von Ihnen ausgefüllt werden und direkt wieder an mich geschickt werden. Ich reiche diese dann beim Gericht ein.
Das Gericht holt dann bei allen Trägern der Altersvorsorge, dies kann die Deutsche Rentenversicherung, eine private Rentenversicherung, eine betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung usw. sein, Auskünfte über die erworbenen Anwartschaften ein. Über das Gericht erhalte ich dann die entsprechenden Auskünfte, die ich dann an Sie weiterleite.
3. Gerichtstermin
Wenn die Auskünfte über die Rentenanwartschaften vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin, zu dem die Eheleute und zumindest ein Rechtsanwalt, nämlich der, der den Scheidungsantrag stellt, erscheinen müssen. Das Gericht befragt noch einmal die Eheleute, seit wann sie getrennt leben und ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Betracht kommt. Auch die Auskünfte der Rentenversicherer werden besprochen.
In der Regel wird direkt in dieser Verhandlung das Scheidungsurteil verkündet. Sofern nicht in der mündlichen Verhand-lung der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, was aber nur durch einen Anwalt geschehen kann, wird das schriftliche Urteil mir und auch Ihrem Ehegatten zugestellt. Einen Monat danach wird das Scheidungsurteil dann rechtskräftig.