Scheidung online
Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung online
Wenn Sie auf dem Formular für den online-Scheidungsantrag ankreuzen, dass Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll, werde ich den Scheidungsantrag zusammen mit dem Verfahrenskostenhilfeantrag beim Familiengericht einreichen.
Wie in allen gerichtlichen Verfahren hängt die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht zum einen von der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung und zum anderen von einer entsprechenden Bedürftigkeit ab.
Bis auf wenige Ausnahmefälle, die aber auf jeden Fall einer Beratung bedürfen, sind die Voraussetzung für die Ehe-scheidung gegeben, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide Ehegatten geschieden werden wollen. Will nur ein Ehegatte geschieden werden, muss er dem Gericht darlegen, aus welchen Gründen die Ehe zerrüttet ist und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.
Zur Überprüfung der Bedürftigkeit kommt es auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Damit das Gericht Ihre Bedürftigkeit überprüfen kann, ist ein Formular auszufüllen, das Sie hier als PDF herunterladen können. Bitte lesen Sie sich auch die Erläuterungen zum Formular, die Sie ebenfalls herunterladen können, sorgfältig durch. Für weitere Fragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Vefahrenskostenhilfe wird entsprechend den dargelegten wirtschaftlichen Verhältnissen mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt. Gegebenenfalls müssen Sie für die Verfahrenskosten Raten an das Gericht zahlen. Sofern das Gericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt hat, kann aber noch bis zu vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens geprüft werden, ob sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert hat und Sie nun in der Lage sind, die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie einen Geldbetrag im Rahmen des Zugewinnausgleichs erhalten haben.
PDF-Formular Verfahrenskostenhilfe
Hinweisblatt zum Formular Verfahrenskostenhilfe